Nach der Übernahme von Flaschenpost.de durch den Oetker-Konzern trifft es nun die Arbeitnehmer von Durstexpress.de, welches ebenfalls ein Oetker-Unternehmen ist, insbesondere auch am Standort Bochum hart: Es werden Kündigungen ausgesprochen.
Sie sollten als von einer Kündigung betroffener Arbeitnehmer in jedem Fall die Kündigung von einem Anwalt für Arbeitsrecht auf ihre Rechtswirksamkeit prüfen lassen.
Denn gerade im Fall Flaschenpost/Durstexpress liegt es nahe genau hinzusehen, ob Ihr Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Betriebsübergangs gem. § 613 a BGB auf den neuen Arbeitgeber übergegangen ist (dann wäre z.B. eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs unwirksam) bzw. eine ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung rechtswirksam ist - nicht zuletzt deshalb, weil die Unternehmen auch coronabedingt eine hervorragende Auftragslage vorweisen können und gekündigte Arbeitnehmer sich bei Flaschenpost.de neu bewerben sollen. Arbeit ist also vorhanden, es soll demnächst wohl 29 Logistikzentren in 25 Städten bundesweit geben.
Vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber z.B. zu prüfen, ob die betroffenen Arbeitnehmer ggf. auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Unternehmen eingesetzt werden können. Fallen nicht alle Arbeitsplätze im Betrieb weg, ist zudem grundsätzlich eine ordnungsgemäße Sozialauswahl beim Ausspruch der Kündigung durchzuführen. Die Kündigung selbst ist insofern letztes Mittel der Wahl.
Wichtig: Beachten Sie unbedingt die gesetzliche 3-Wochen-Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht nach Erhalt der Kündigung, da die Kündigung sonst rechtswirksam wird. Und: Unterschreiben Sie besser keinen Aufhebungsvertrag!
Als Anwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie gern!